Institut für Erbrecht - Raphael Busch, Rechtsanwalt · Fachanwalt für Erbrecht · Testamentsvollstrecker (DVEV)

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Raphael Busch

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Erbrecht · Testamentsvollstrecker (DVEV)



Busch
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht hat Herr Raphael Busch seinen Schwerpunkt schon früh auf das Erbrecht und die angrenzenden Rechtsgebiete gelegt.

Sowohl bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und Übertragungsverträgen als auch bei der Abwicklung von Erbfällen nach dem Tod des Erblassers nutzt Rechtsanwalt Busch seine vielfältigen Erfahrungen für die Wahrnehmung und Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten.

Rechtsanwalt Busch berät und vertritt sowohl Erblasser bei der lebzeitigen Gestaltung als auch Erben, Erbengemeinschaften, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte und Testamentsvollstrecker nach dem Erbfall.


Werdegang


Fremdsprachen


Tätigkeitsschwerpunkte

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