Institut für Erbrecht - Henning Jaques, Rechtsanwalt

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Berater

Dr. Henning Jaques

Rechtsanwalt

Jaques
3Q | Law Legal Services GmbH
Dr. Henning Jaques
Eulenkrugstrasse 7
22359 Hamburg

+49 40 6056 6144 Linked In
Xing
h.jaques@3q-law.com
www.3q-law.com

Details zur Kanzlei

Dr. Henning Jaques ist Managing Partner der 3Q|Law Legal Services GmbH in Hamburg und berät mittelständische Unternehmer, Familienunternehmen und vermögende Privatpersonen ganzheitlich – von der Unternehmensnachfolge über den Unternehmenskauf und -verkauf bis zum Gesellschaftsrecht, Erbrecht und zur Gestaltung von Eheverträgen. Ergänzend berät 3Q|Law im Steuerrecht. Als Co-Herausgeber und Autor des bei C.H. Beck in 4. Auflage (2025) erschienenen Standardwerks "Beck’sches Handbuch Unternehmenskauf im Mittelstand" hat Dr. Jaques sämtliche Kapitel zum Zivilrecht des Unternehmenskaufs verfasst – von der vorvertraglichen Phase über Aufklärungspflichten, NDA, Letter of Intent und Due Diligence bis zum Kaufvertrag mit Garantien, Freistellungen und Haftungsregelungen. Darüber hinaus stammt der gesamte Teil Private Equity aus seiner Feder.

Unternehmensnachfolge – Spezialisierter Anwalt für die Nächste Generation

Ob familienexterner Unternehmensverkauf oder familieninterne Unternehmensnachfolge – ein Unternehmen ist ein lebender Organismus und damit der komplexeste Übertragungsgegenstand, den das Wirtschaftsleben kennt. Als Spezialist für Unternehmensnachfolge begleitet Dr. Henning Jaques diesen Prozess von der ersten Strukturüberlegung bis zur finalen Umsetzung. Die Nachfolge bedeutet Veränderung für alle Beteiligten – Unternehmer, Nachfolger, Belegschaft, Kunden und Lieferanten. Bewährte Strukturen zu bewahren und behutsam weiterzuentwickeln ist häufig der Schlüssel zum Erfolg. Im Einzelfall können aber auch deutliche Eingriffe erforderlich sein, insbesondere wenn notwendige Investitionen aufgeschoben wurden. 3Q|Law berät dabei im Querschnitt von Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht – in enger Abstimmung mit dem Steuerberater des Mandanten. Zur Nachfolgeberatung gehört insbesondere die Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen, die steuerlich optimierte vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung von Unternehmensanteilen oder Immobilien sowie die Errichtung und Umstrukturierung von Familienholdings.

Gesellschaftsrecht – Spezialisierter Anwalt für Unternehmer und Gesellschafter

Das Gesellschaftsrecht bildet das rechtliche Fundament jedes Unternehmens. Als Kanzlei für Gesellschaftsrecht in Hamburg berät Dr. Henning Jaques bei der Gründung von GmbH, AG, KG, oHG und GbR sowie bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen. Bei veränderten Rahmenbedingungen unterstützt 3Q|Law bei der Umwandlung von Gesellschaftsformen – etwa einer GbR in eine GmbH oder einer KG in eine GmbH & Co. KG. Zur laufenden gesellschaftsrechtlichen Beratung gehören die Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen und Beschlussfassungen, die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie Fragen der Geschäftsführung und Vertretung. Ein besonderer Schwerpunkt von 3Q|Law als Experte für Gesellschafterstreit ist die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft. Ebenso wichtig ist die Prävention durch gut gestaltete Gesellschaftsverträge. Darüber hinaus berät 3Q|Law zur Haftung von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und Beiräten, zur Einrichtung von Aufsichtsgremien sowie zum Erwerb und zur Veräußerung von Gesellschaftsanteilen.

Erbrecht, Eheverträge und Vermögensnachfolge

Als Anwalt für Erbrecht und Vermögensnachfolge berät Dr. Henning Jaques bei der Gestaltung von Testamenten, Eheverträgen und Erbverträgen – stets mit Blick auf die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen für den Unternehmer und seine Familie. Die vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung von Unternehmensanteilen oder Immobilien ist ein zentrales Gestaltungsinstrument zur steuerlich optimierten Übertragung auf die nächste Generation. Hier erweist sich die ganzheitliche Beratung im Querschnitt von Erbrecht, Schenkungsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht in Abstimmung mit dem Steuerberater als erheblicher Mehrwert. Ergänzend berät 3Q|Law beim Kauf und Verkauf von Immobilien im Rahmen der privaten Vermögensnachfolge.

Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf (M&A)

Die anwaltliche Beratung von 3Q|Law beim Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf (Mergers & Acquisitions – M&A) ist nicht auf Hamburg und Norddeutschland beschränkt, sondern erfolgt bundesweit und bei grenzüberschreitenden Transaktionen auch international. Als spezialisierter M&A-Anwalt in Hamburg berät Dr. Henning Jaques Unternehmer, Familienunternehmen und Private-Equity-Investoren auf Käufer- wie auf Verkäuferseite. Gegenstand einer M&A-Transaktion ist nicht lediglich die "Firma" – diese ist rechtlich nur der Name eines Unternehmens –, sondern das gesamte Unternehmen. Ein Firmenkauf kann Teil der Transaktion sein, birgt jedoch besondere Risiken: Wer die Firma fortführt, haftet unter Umständen für die Altverbindlichkeiten. Diese Haftungsfallen frühzeitig zu erkennen und vertraglich abzusichern, gehört zu den Kernaufgaben eines erfahrenen Anwalts für Unternehmenskauf. 3Q|Law begleitet die Strukturierung, Kaufvertragsverhandlung und vollständige Umsetzung der Transaktion – mit besonderem Augenmerk auf die Organisation und Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen. Die Transaktionsgrößen bewegen sich meist im Bereich von ca. EUR 1 Mio. bis EUR 100 Mio.

Private Equity, Management-Buy-Out (MBO) und Management-Buy-In (MBI)

Als Experte für Private Equity im Mittelstand berät Dr. Jaques bei Management-Buy-Outs (MBO) und Management-Buy-Ins (MBI). Häufig will der Unternehmensinhaber sein Unternehmen oder seine Beteiligung aus Altersgründen veräußern, weil innerhalb der Familie kein geeigneter Nachfolger vorhanden ist. 3Q|Law berät sowohl die ausscheidenden Gesellschafter als auch das übernehmende Management und die beteiligten Private-Equity-Investoren bei der rechtlichen Gestaltung dieser Nachfolgelösungen.


Werdegang

Seine langjährige Erfahrung erwarb Dr. Henning Jaques bei den internationalen Großkanzleien Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln, Berlin, London, Hamburg) und Latham & Watkins. Diese verbindet er mit dem praxisnahen, unternehmerischen Beratungsansatz, den inhabergeführte Familienunternehmen mit Transaktionsvolumina zwischen ca. EUR 1 und 100 Millionen erwarten. Dr. Jaques hat zudem den Fachanwaltslehrgang Steuerrecht erfolgreich absolviert, was eine ganzheitliche rechtliche und steuerliche Sicht ermöglicht. Er hält schon seit Jahrzehnten regelmäßig als Fachreferent Vorträge, z.B. auf der M&A Konferenz Leipzig, im Industrie-Club Düsseldorf, Verband der Familienunternehmer sowie bei Fachseminaren von Fürstenberg.

Fremdsprachen


Tätigkeitsschwerpunkte


Publikationen

Weitere Einzelheiten finden Sie unter: http://www.jaques-law.com/publikationen-vortraege/
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