Die enge wirtschaftliche Verbundenheit zwischen Deutschland und Frankreich sowie die Internationalisierung des privaten Anlegerverhaltens führt vermehrt zu grenzüberschreitenden Erbfällen. Gehört eine französische Immobilie zum Nachlassvermögen, sehen sich die Erben oftmals mit Fragen zum französischen Recht konfrontiert und benötigen Unterstützung beim Immobilienerwerb und -verkauf, aber auch in Einzelfragen wie beispielsweise zu den anfallenden Steuern, Notar- oder Maklergebühren. Nachstehender Beitrag soll Betroffenen eine zielgerechte Handhabe bei deutsch-französischen Erbfällen mit einer Frankreichimmobilie ermöglichen.
Folgen der Einschränkung der Steuerfreistellung des § 5 ErbStG (Zugewinngemeinschaft) durch das JStG 2020
Die Entscheidung des OLG beschäftigt sich mit der bedeutsamen Frage, wie der Pflichtteilsschuldner mit der Situation umgehen muss, wenn er die Pflichtteilsansprüche erfüllen muss und noch keine abschließende Übersicht über die vorhandenen Verbindlichkeiten des Nachlasses hat.