Das Institut für Erbrecht bietet die Möglichkeit, über seinen wissenschaftlichen Beirat und einzelne Mitglieder Gutachten zu folgenden Bereichen zu erstellen:
Die Kosten für ein Gutachten richten sich jeweils nach der individuellen Ausgestaltung des Falles und sind mit dem jeweiligen empfohlenen Gutachter individuell zu vereinbaren.
Vermögenswerte / Urkunden / Unterlagen / Informationen
Hier können Sie die obengenannten Punkte als Checkliste herunterladen:
Am 16. + 19.12.2022 veranstaltet das Institut für Erbrecht e.V. ein zweitägiges Webinar zum Thema: "Aktuelles zur Testamentsgestaltung; Gestaltung von ehebedingten Zuwendungen; Güterstandsschaukel".
Das gesetzliche Erbrecht kommt immer dann zur Anwendung, wenn keine letztwillige Verfügung von Todes wegen getroffen wurde, wenn dies ausdrücklich verfügt wurde oder eine letztwillige Verfügung von Todes wegen unwirksam ist.
Jeder Nachlass geht also auf einen oder mehrere Erben über. Weitere Informationen finden Sie unter Gesetzliches Erbrecht