Berater
Ulrich Gerken
Rechtsanwalt ∙ Fachanwalt für Steuerrecht ∙ Fachanwalt für Erbrecht ∙ Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Ulrich Gerken - Partner Ulrich Gerken
Hermannstraße 10
20095 Hamburg
Details zur Kanzlei
Die besondere Sensibilität unserer Tätigkeitsbereiche erfordert ein hohes Maß an Vertrauen. Das Bewußtsein darüber ist Ansporn und Verpflichtung zugleich.
Unsere zentrale Handlungsprämisse ist die positive Kosten-Nutzen-Relation des Mandanten. Die Erfahrung zeigt, daß es oftmals günstiger ist, Prozesse im Vorfeld zu vermeiden, statt sie zu führen. Anwaltliche Beratung schon bei der Vertragsgestaltung stärkt die eigene Position im Regelfall wesentlich. Eine umsichtige Vertragsgestaltung zahlt sich im Streit immer aus.
Im Streitfall vertreten wir die Interessen unserer Mandanten konsequent und nachhaltig. Unser Ziel ist es immer, unsere Mandanten in die Situation zu bringen, sich Nachgiebigkeit leisten zu können, statt auf diese angewiesen zu sein. Sinn und Zweck eines Auftrages ist für uns die tatsächliche Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten mit meßbarem Erfolg.
Werdegang
Ulrich Gerken, Jahrgang 1963, absolvierte nach seinem Abitur zunächst die Ausbildung zum Diplom-Rechtspfleger. Sodann studierte er an der Universität Hamburg Betriebswirtschaft (ohne formalen Abschluss) sowie Rechtswissenschaft, beides mit Schwerpunkt Steuerrecht.
Nach Stationen in der Wirtschaftsprüfung und der steuerlichen Betriebsprüfung erfolgte 1991 die Zulassung zum Rechtsanwalt. Nach angestellter Tätigkeit bei einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frankfurt gründete er 1994 in Hamburg die Kanzlei GERKEN Rechtsanwälte. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).
Tätigkeitsschwerpunkte
Beratung, insbesondere bei Nachfolgeplanungen, Restrukturierungen und Investitionsvorhaben. Prozessführung, schwerpunktmäßig im Erb-, Steuer- und Wirtschaftsrecht. Insbesondere bei komplizierten Erbstreitigkeiten wie z.B. über Testier(un)fähigkeit oder Pflichtteilsprozessen bei komplexen Nachlässen verfügt Ulrich Gerken über jahrzehntelange Expertise.
Im Bereich der Abwehr von Berater- und Managerhaftung ist Ulrich Gerken ebenfalls seit Jahrzehnten tätig, vor allem für Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare.
Mandanten sind vor allem vermögende Privatpersonen, Unternehmensinhaber, Versicherungen, Leasinggesellschaften sowie mittelständische Unternehmen vorwiegend der Bereiche Handel und Schifffahrt sowie gewerbliche und freiberufliche Dienstleister.