Institut für Erbrecht - Matthias Jünemann, Rechtsanwalt und Partner ∙ Fachanwalt für Erbrecht ∙ zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

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Berater

Dr. Matthias Jünemann

Rechtsanwalt und Partner ∙ Fachanwalt für Erbrecht ∙ zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Jünemann
Friedrich Graf von Westphalen
Recht | Steuern

Dr. Matthias Jünemann
Kaiser-Joseph-Str. 284
79098 Freiburg i. Br.

+49 761 21 808 0 Xing
matthias.juenemann@fgvw.de
www.fgvw.de

Details zur Kanzlei

Dr. Matthias Jünemann ist seit 2010 in der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen in Freiburg als Rechtsanwalt tätig und seit 2013 Partner.

Er berät Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Erbrecht und in der Unternehmensnachfolge, insbesondere im Pflichtteilsrecht, in Erbscheinsverfahren einschließlich Fragen der Testierfähigkeit sowie bei der Gestaltung von Testamenten, Erb- und Übergabeverträgen.

Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in der Erbauseinandersetzung, der Testamentsvollstreckung und der Nachlassinsolvenzverwaltung. Darüber hinaus verfügt er über Expertise im Familienrecht, insbesondere bei der Gestaltung von Eheverträgen.


Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Erbscheinsverfahren mit Schwerpunkt Testierunfähigkeit
  • Erbauseinandersetzung
  • Pflichtteilsrecht
  • Gestaltung von Testamenten, Erb- und Übergabeverträgen
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassinsolvenz

Publikationen

  • Mitautor im Praxiskommentar „Erbrechtliche Nebengesetze", 1. Auflage, Zerb-Verlag 2013
  • Autor des Praxisratgebers Immobilien erben und vererben (2. Aufl., Haufe Verlag 2009)
  • diverse Fachaufsätze

Mitgliederbereich

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