Berater
Jonas Uricher, LL.M.
Rechtsanwalt
URICHER Rechtsanwälte Jonas Uricher, LL.M.
Schützenstraße 24
78462 Konstanz

Details zur Kanzlei
Wir sind eine auf die Beratung von vermögenden Privatpersonen, Unternehmerfamilien und Familienunternehmen spezialisierte Kanzlei.
Seit mehr als 25 Jahren begleiten wir unsere Mandanten bei komplexen rechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen.
Maßgeschneiderte Lösungen für unsere Mandanten zu finden, ist unsere Handlungsmaxime.
Dabei stehen wir unseren Mandanten auch stets bei strategischen und wirtschaftlichen Fragestellungen mit unserer Expertise zur Seite. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Beratung von Unternehmen und vermögenden Privatpersonen in den Themenbereichen Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Familienrecht sowie Immobilienrecht.
Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, Abschluss: 1. Staatsexamen
- Referendariat am OLG Frankfurt am Main, Abschluss: 2. Staatsexamen
- 2021 Zulassung als Rechtsanwalt
- 2021 bis 2023 Rechtsanwalt in renommierter Stuttgarter Wirtschaftskanzlei
- 2023 Secondment in einer international tätigen Kanzlei in Sydney, Australien
- 2023 Eintritt in die Kanzlei URICHER Rechtsanwälte
Fremdsprachen
Tätigkeitsschwerpunkte
- Erbrecht
- Vermögensnachfolge
- Unternehmensnachfolge
- Stiftungsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Steuerrecht
Publikationen
- Lehr- und Trainingsbuch Bewertung und Erbschaftsteuer, 12. Auflage 2025, herausgegeben und bearbeitet von Rechtsanwalt Jonas Uricher und Dipl.-Finanzwirt (FH) Mathias Grootens, NWB Verlag
- Uricher, Formularbuch Erbrecht, 5. Auflage 2023, mitbearbeitet von Rechtsanwalt Jonas Uricher, NOMOS Verlag
- Anmerkung zum Urteil des BFH v. 04.06.2025 - II R 18/23: Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR als Schenkung in: MittBayNot 2026, 94
- Anmerkung zum Urteil des OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29. April 2025 – 21 W 26/25: In Schließfach hinterlegtes durchgerissenes Testament steht gesetzlicher Erbfolge nicht entgegen in: ZErb 2025, 390 (391)
- Anmerkung zum Urteil des BFH v. 31.7.2024 – II R 20/22: Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen in ErbR 2025, 404 (407)
- Anmerkung zum Urteil des BFH v. 31.7.2024 – II R 13/22 zum Freibetrag für das Kind eines zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteils in: ErbR 2025, 165 (167)
- Anmerkung zum Urteil des BFH v. 28.2.2024 - II R 25/21 zum Freibetrag bei Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung in: ZErb 2024, 378 (381)