Institut für Erbrecht - Blog

Auf dem Prüfstand: Die Vermögensnachfolge unter Ehegatten
Blog vom 23.02.2021

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Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2020 vom 21.12.2020 die Steuerfreistellung nach § 5 Abs. 1 ErbStG für den sog. fiktiven Zugewinnausgleich im Erbfall eingeschränkt. Durch die Steuerbefreiungen des § 5 ErbStG wird immer dann, wenn Ehegatten oder Lebenspartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, eine fiktive oder tatsächliche Zugewinnausgleichsforderung erbschaft- oder schenkungsteuerfrei gestellt. In der Praxis hat diese Vorschrift eine große Bedeutung bei Erwerben zwischen Ehegatten und Lebenspartnern, da diese Steuerbefreiung ohne betragsmäßige Deckelung insb. bei großen Vermögenszuwächsen ein Vielfaches des persönlichen Steuerfreibetrages betragen kann. Der nachstehende Beitrag widmet sich der Frage, ob und in wieweit diese Gesetzesänderung die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten i.R.d. Güterstands der Zugewinngemeinschaft - insb. auch im Hinblick auf die sog. Güterstandsschaukel - einschränkt bzw. welchen Handlungsbedarf sie auslöst.

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