Der Verein

Über uns

Der Notwendigkeit der fortlaufenden Spezialisierung kann man als Berater nur gerecht werden, wenn man sich ständig fortbildet. Die Mitglieder des Vereins sind dabei sowohl selbst in der Fortbildung tätig, aber sie nehmen auch ständig an Fortbildungen auf den Gebieten des Erb- und Erbschaftsteuerrechts teil.

Die an der Gründung des Erbrechtinstituts beteiligten Mitglieder sind allesamt über Jahre hinweg als Praktiker im Bereich des Erbrechts und Erbschaftsteuerrechts tätig und bereit, die weitere Spezialisierung des anwalt- und steuerlichen Beraters voranzutreiben.

Darüber hinaus ist das Institut für Erbrecht durch seinen wissenschaftlichen Beirat und seine Mitglieder ständig damit befasst, die Entwicklungen auf dem Gebiet des Erb- und Erbschaftsteuerrechts auch wissenschaftlich zu begleiten und zu fördern.

Sowohl viele der Mitglieder des Instituts für Erbrecht, wie auch die wissenschaftlichen Beiräte veröffentlichen dabei regelmäßige Fachbeiträge zu aktuellen Fragen des Erb- und Erbschaftsteuerrechts. Darüber hinaus befinden sich unter den Mitgliedern des Instituts für Erbrecht auch zahlreiche Fachbuchautoren, sodass neben dem praktischen Fachwissen auch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den aktuellen Fragen des Erb- und Erbschaftsteuerrechts regelmäßig stattfindet.

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