Telefonaktion Südkurier

Seit dem 01. Januar 2009 gilt das neue Erbschaftssteuerrecht. Viele Experten bemängeln vor allem das Verschenken oder Vererben von Immobilien, aber auch die Bestimmungen zur Unternehmensnachfolge. Die teilweise Steuerbefreiung gilt nur, wenn Mitarbeiter lange Zeit weiter beschäftigt werden. Strittig ist auch die Höhe der Besteuerung von Personen, die entfernter Verwandt sind. Die hohen Steuersätze können dazu führen, dass sie Ihr Vermögen zum Teil verkaufen müssen, um die Steuerschulden zahlen zu können.

Zu diesem Thema fand am 05.02.2009 eine Telefonaktion in Zusammenarbeit mit dem Südkurier aus Konstanz statt.

 Bericht der Telefonaktion: Erben macht nicht immer nur Freude (PDF 862 KB)

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